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Zur Wahl der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft

Weichen für die Dorferneuerung Gleißenberg sind gestellt

Ende März Anordnung der Maßnahme –  Wahl der Vorstandschaft Ende April

Zu einer vorbereitenden Sitzung für die Dorferneuerungsmaßnahme Gleißenberg trafen sich am vergangenen Mittwoch im Sitzungssaal der Gemeinde Gleißenberg die Mitglieder des Gemeinderates und der Arbeitskreise. Thomas Henning von der Direktion für Ländliche Entwicklung erläuterte den Anwesenden die technischen und organisatorischen Regularien der Dorferneuerung. Die Anordnung der Maßnahme wird Ende April und die Wahl der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft wird Ende April erfolgen. Die für 6 Jahre gewählte Vorstandschaft wird neben dem Vertreter der Direktion und der Gemeinde 5 stimmberechtigte Mitglieder sowie 5 Stellvertreter umfassen. Bereits für das Jahr 2001 sind erste Mittel reserviert und können erste Maßnahmen in Angriff genommen werden.

Vizebürgermeister Wolfgang Daschner konnte in Vertretung des zunächst verhinderten Bürgermeisters Josef Christl die fast vollzähligen Vertreter von Gemeinderat und der drei Arbeitskreise begrüßen. Sein besonderer Gruß galt Bauoberrat Thomas Henning von der Direktion für Ländliche Entwicklung in Regensburg. In einem kurzen Rückblick ging Daschner nochmals auf die umfangreichen Vorarbeiten durch die Arbeitskreise und Herrn Henning ein und betonte, dass sich die Gemeinde sehr wohl der großartigen Leistung bewusst sei. Herr Henning berichtete im Anschluß über den Stand der Dorferneuerung Gleißenberg. Durch die erfolgreiche Vorarbeit der Arbeitskreise konnte ein Maßnahmenkatalog mit insgesamt 28 Maßnahmen erstellt werden, die im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt und durch die Bürger gewichtet wurden. Wenn man alle Maßnahmen durchführen möchte, so Herr Henning weiter, würde dies einen Gesamtinvestitionsbedarf von 3,2 Millionen DM bedeuten. Bei einer 50%-igen Co-Finanzierung wäre das ein Gemeindeanteil von ca. 1,6 Millionen Mark. Dies ist im Moment weder von der Gemeinde zu leisten, noch stehen ausreichend Fördermittel bereit. Trotzdem stellt die Direktion für ländliche Entwicklung insgesamt 580.000 DM zur Verfügung. Ferner haben bereits die Fachstellen des Landratsamtes ihre Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten zugesagt. Darüber hinaus wurde noch ein separater Fördertopf für Denkmalschutz zur Verfügung gestellt. Als besonders erfreulich bezeichnete Bauoberrat Henning, dass das gesamte Gemeindegebiet zum Verfahrensgebiet wird, das heißt dass letztlich neben der eigentlichen Dorferneuerung auch eine Flurbereinigung angeordnet wird. Das ermöglicht zusätzliche Mittel für Flurvermessungen, Wegebau und Ortsrandbegrünungen, die derzeit mit bis zu 100% bezuschusst werden. Ferner fallen keinerlei Grundbuch- oder Notariatskosten an, da dies seitens der Direktion erledigt wird. Auch können Privatmaßnahmen im gesamten Gemeindegebiet gefördert werden. Gleißenberg habe also weit mehr an Fördermöglichkeiten erreicht als die ursprünglich geplanten 300.000 DM.

Ende März Anordnung des Verfahrens
Nachdem der Anerkennungstermin mit den Vertretern der Fachstellen sehr positiv verlaufen ist, wird die Direktion die Dorferneuerung Gleißenberg in der 13. Kalenderwoche (Ende März) förmlich anordnen. Dies ist zugleich der offizielle Startschuß für den Beginn der Maßnahmen. In der letzten Aprilwoche soll dann die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft gewählt werden. Diese besteht aus einem Vertreter der Direktion für Ländliche Entwicklung, der Kraft gesetzt Vorsitzender ist, sowie dessen Stellvertreter, dem Vertreter der Gemeinde samt Stellvertreter sowie insgesamt 5 zu wählenden Mitgliedern samt Stellvertretern. Wählbar ist jeder der sich zur Wahl stellt. Er muß also nicht den Wohnsitz in der Gemeinde haben. Wahlberechtigt in der sogenannten Teilnehmergemeinschaft sind nach dem Flurbereinigungsgesetz allerdings nur Grundstücksbesitzer oder Erbpachtberechtigte innerhalb des Verfahrensgebietes. Bei einer Besitzgemeinschaft zählt nur eine Stimme. Die Wahl der Vorstandschaftsmitglieder erfolgt für 6 Jahre, wobei ein Rücktritt nicht möglich ist. Die Vorstandschaft stellt keine Gegenregierung zum Gemeinderat dar, da Projekte nur im Einvernehmen zwischen Gemeinderat und Teilnehmergemeinschaft erfolgen können. Jede Seite trägt hierbei 50% der Kosten. Grundlegendes Prinzip der Dorferneuerung ist ferner die Bürgerbeteiligung, das heißt es können keine Maßnahmen gegen den mehrheitlichen Bürgerwillen durchgeführt werden. In den nächsten Wochen ist die Gemeinde beauftragt eine Vorschlagsliste mit geeigneten Kandidaten zu erstellen. Im Rahmen einer Wahlversammlung hat jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit 10 Stimmen abzugeben. Die 5 Kandidaten mit den meisten Stimmen sind dann die stimmberechtigten Vorstandschaftsmitglieder, während die nächsten 5 Kandidaten deren Stellvertreter werden. In einer ersten Sitzung wird dann ein sogenannter ´örtlicher Beauftragter´ gewählt der Ansprechpartner und Organisator für die Direktion ist. Ferner wird ein Wegebaumeister und ein Pflanzmeister gewählt. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft eine echte Behörde der untersten Ebene ist. Jedwede Geldausgaben unterliegen der VOB und sind seitens der Vorstandschaft Zustimmungspflichtig.

Mitarbeit gefragt
Herr Hennig äußerte im Anschluß die Hoffnung, dass sich viele Arbeitskreismitglieder zur Wahl stellen sollten, da diese bereits sehr gute Vorarbeit geleistet haben und mit der Materie bestens vertraut sind. Ferner ist es zweckmäßig ein Ingenieurbüro zu verpflichten, wofür Gelder im Etat vorgesehen sind. Besonders erfreulich, so Herr Henning weiter, sei, dass seitens der Direktion bereits für 2001 Mittel zur Verfügung stehen werden. Im Regelfall übernimmt dabei die Direktion auch die Vorfinanzierung für den Gemeindeanteil. Insgesamt sollten die Maßnahme innerhalb 6 Jahren realisiert werden. Nachdem auch die Frage nach der Förderung von Privatmaßnahmen gestellt wurde, erläuterte Herr Henning, dass hierfür eigene Mittel bereitstehen würden. Privatmaßnahmen müssen generell vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, wobei die Laufzeit 4 Jahre länger sei als die der öffentlichen Maßnahmen. Bis zum entgültigen Abschluß der Dorferneuerung Gleißenberg sei daher insgesamt ein Zeitraum von 10-12 Jahren anzusetzen. Aufgrund der mustergültigen Vorbereitung sei die Direktion, so Baudirektor Henning weiter, überzeugt, dass die Dorferneuerung einen erfolgreichen Verlauf nehmen werden. Insgesamt dürften in den nächsten Jahren somit knapp 2 Millionen Mark in das Ortsbild investiert werden, was für eine kleine Gemeinde mit ca. 1000 Einwohnern eine beträchtliche Leistung bedeutet. Henning rief die Anwesenden und alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf aktiv zur Verbesserung der Lebensqualität beizutragen. Die Grundlagen dazu sind geschaffen, jetzt gelte es die Vorhaben umzusetzen. Abschließend verwies Herr Henning noch darauf, dass alle Informationen zur Dorferneuerung  einmalig für das Direktionsgebiet  auf im Internet unter www.gleissenberg.de hinterlegt sind. Bürgermeister Josef Christl dankte abschließend allen Teilnehmern für ihr Kommen und rief zu einer regen Beteiligung an der Wahl auf.

Dorferneuerung lädt zur Vorstandschaftswahl
Nachdem die Direktion für Ländliche Entwicklung in Regensburg vor kurzem die Dorferneuerung Gleißenberg förmlich angeordnet hat, steht nunmehr als nächster wichtiger Zwischenschritt die Wahl der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft an. Diese findet am Montag, den 14. Mai, um 19:30 Uhr im Landgasthof Pongratz in Gleißenberg statt. Die Vorstandschaft steht im Rang einer unteren Behörde und wird in enger Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat die Projekte der Dorferneuerung Gleißenberg planen und beschließen. Die Tagesordnung umfasst neben Erläuterungen zur Arbeit der Vorstandschaft die eigentliche Wahl sowie eine öffentliche Aussprache.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer der Dorferneuerung. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 1 0 Nr. 1 FILirbG).  Da das Verfahrensgebiet der Dorferneuerung Gleißenberg das gesamte Verfahrensgebiet umfaßt, sind alle Grundstücksbesitzer aus Gleißenberg und Ried wahlberechtigt. Jeder Teilnehmer hat dabei nur eine Stimme.  Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer mit einer Stimme. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig.  Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Wählbar ist jeder bei der Versammlung Anwesende. Er müßte nicht einmal seinen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Selbstverständlich sind daher auch Nichtgrundstücksbesitzer wählbar. Die Direktion für Ländliche Entwicklung hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen in den Vorstand wählen. Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Zum Vorstand gehören ferner noch zwei Vertreter der Gemeinde Gleißenberg sowie der Vorsitzende der Vorstandschaft der von der Direktion für Ländliche Entwicklung gestellt wird. Der insgesamt dann 13-köpfige Vorstand der Teilnehmergemeinschaft führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er sollte das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Aus den Reihen der Vorstandschaft wird dann ein sogenannter örtlicher Beauftragter gewählt. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen. Dadurch wird sichergestellt, daß wirklich die Interessen der Teilnehmer realisiert werden. Die Direktion sowie die Gemeinde Gleißenberg appellieren daher an alle Gemeindebürger vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn durch die Dorferneuerung Gleißenberg wird das Erscheinungsbild der Gemeinde in den nächsten Jahren wesentlich mitgestimmt.