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Überhängendes Geäst zurückschneiden

Viele Wege stark zugewachsen – Dringender Handlungsbedarf bei Kreuzweganlage

Die Gemeinde bittet alle Eigentümer von Grundstücken, deren Bäume und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsgrund hineinragen, diese entsprechend zurückzuschneiden. Gerade bei nasser Witterung können überhängende Zweige erheblich den Verkehr behindern, weil sie meist sehr tief hängen. Auch verdeckte Verkehrszeichen sind freizuschneiden.

Besitzer von Waldgrundstücken sollten überprüfen, ob Äste auf öffentliche Wege überhängen. Diese müssen, soweit noch nicht geschehen, bis auf die Grenze zurückgeschnitten werden. Vor allem im Bereich der Kreuzweganlage besteht dringend Handlungsbedarf.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gehwege ein Lichtraumprofil von mindestens 2,5 Meter haben müssen. Bei Straßen muss ein Lichtraumprofil von 4,5 Meter vorhanden sein, um Beschädigungen an Fahrzeugen auszuschließen.

Auch Mieter, Pächter oder sonstige zur Nutzung Berechtigten sind vom Grundstückseigentümer auf diese Verpflichtungen hinzuweisen.

Die Entsorgung von holzigen Gartenabfällen aus Privathaushalten und Kleingewerbe kann ganzjährig am Gleißenberger Wertstoffhof zu den gewohnten Öffnungszeiten erfolgen. Angenommen werden Hecken-, Baum- oder Strauchschnitt, Wurzelstöcke und auch Rasenschnitt (Container).

Die Gemeinde hofft, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer im Interesse der allgemeinen Sicherheit und eines rücksichtsvollen Zusammenlebens diesem Aufruf folgen und bedankt sich für das Verständnis.