Gemeinde passt einige Satzungen und Verordnungen an

Am vergangenen Donnerstag fand im Sitzungssaal des Rathauses die 14. Sitzung des Gleißenberger Gemeinderates statt. Bürgermeister Daschner konnte hierzu alle Gemeinderäte sowie Andreas Engl und Wolfgang Gruber von der Verwaltung und neben dem Pressevertreter Michael Riederer einen Zuhörer begrüßen. Anfangs wurde das Protokoll (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 9. September 2021 genehmigt. Beim zweiten Tagesordnungspunkt stimmte man dem Antrag einer Baufirma auf Geländeauffüllung eines Grundstückes neben der Staatsstraße 2154 aus Richtung Gschwand zu. Gemeinderat Josef Mühlbauer merkte an, dass man prüfen solle, wie die Oberflächenentwässerung in diesem Bereich geregelt sei und gegebenenfalls Gespräche mit dem Grundstückseigentümer führen solle, damit dies auch in Zukunft passt.
Weiter befasste sich das Gremium mit einem Nachtragsangebot der Firma B&S Haustechnik für einen Kesseltausch in der Mehrzweckhalle im Zusammenhang mit dem Neubau der Heizungsanlage auch für das Kinderhaus. Das Ingenieurbüro Scherner hatte der Gemeinde mitgeteilt, dass im Heizraum noch eine Frischwasserstation benötigt werden würde, damit die Technik wieder auf dem  neuesten Stand sei und alle notwendigen Vorgaben erfüllt seien. Zudem werde mehr Platz vor dem Heizkessel geschaffen, da dieser kleiner sei als der alte Behälter. Der Nachtrag beläuft sich auf 8.466,36 Euro brutto und die Maßnahme ist noch förderfähig und wird im Zuge des Kesseltausches mit 45 % gefördert. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.
Eine von der Verwaltung vorgenommene und notwendige Überarbeitung der bestehenden Verordnung aus 2006 über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter war als nächstes auf der Agenda. Die bestehende Verordnung entsprach nicht mehr dem aktuellen Stand und musste auch neu gemacht werden. Eine Ausfertigung wurde jedem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die neue Verordnung, diese tritt zum 01.11.2021 in Kraft und gilt vorerst wieder 20 Jahre. Gleichzeitig tritt die alte Verordnung außer Kraft.
Änderungen der Ortsabrundungssatzungen standen als Nächstes auf der Tagesordnung. Für den Ortseil Ried wurde eine kleine Anpassung bei  zwei Grundstücken vorgenommen und in Gleißenberg wurde der Bereich bei den Sportanlagen erweitert. Alles wurde gut vorbereitet und einstimmig abgesegnet.
In Sachen Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gleißenberg wurde etwas tiefer in die Materie eingestiegen und Kämmerer Wolfgang Gruber erläuterte die dringenden Notwendigkeiten einer Anpassung.
Die Gemeinde Gleißenberg wurde mit Schreiben vom 27. Juli 2021 im Zuge der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes dazu aufgefordert, die Defizite der Jahre 2017 bis 2020 im Bereich der Abwasserentsorgung nachzufordern und für die Zukunft kostendeckende Gebühren zu beschließen.
Im Genehmigungsschreiben stand außerdem folgender Passus:
„Es wird bereits seit Jahren in den Stellungnahmen zu den Haushalten sowie in den Prüfungsberichten darauf hingewiesen, dass hier jährliche Defizite zwischen 10.000 € und 70.000 € entstehen. Die Gemeinde ist nach Art. 8 Abs. 2 KAG verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Sie darf Kredite nur aufnehmen, wenn die Einnahmen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und sonstigen Einnahmen ausgeschöpft sind (Art. 62 Abs. 3 GO). Allein in den Jahren 2017 bis 2020 wurden aus allgemeinen Haushaltsmitteln 174.984 € zur Deckung der Defizite in der Abwasseranlage benötigt, die ansonsten z.B. für Sondertilgungen zur Verfügung gestanden hätten.  Nach Auskunft der Verwaltung hat die Gemeinde ein Büro mit der Kalkulation der Gebühren beauftragt. Falls die Kalkulation bis zum Ende des Jahres 2021 nicht abgeschlossen sein sollte, müsste aufgrund der Zahlen der Jahresrechnungen eine Kalkulation erstellt und spätestens zum 01. Januar 2022 eine angepasste Gebühr erhoben werden. Ansonsten müssen in den nächsten Jahren bei der Genehmigung von Krediten dieses Defizite abgezogen werden.“
Bürgermeister Daschner merkte dazu an, dass man die aktuellen Stellungsnahmen der Rechtsaufsichtsbehörden und die der letzten Jahre ernst nehmen müsse und auch werde. Es sei dringend notwendig, entsprechende Anpassungen vorzunehmen, auch wenn das niemanden Freude bereiten würde. Ständig sei man mit Aufarbeitungen befasst und könne sich damit weniger um aktuelle Sachen kümmern, meinte auch der Kämmerer.
Dass die Rechtsaufsicht uns jetzt aktuell ständig fordert und Fristen setzt, sei zwar in Ordnung, aber das hätte man auch in den letzten Jahren schon mit etwas mehr Nachdruck machen können. Das war die einhellige Meinung im Gemeinderat zu diesem Thema.
Die Verwaltung sei sehr bemüht, jetzt zeitnahe Lösungen zu schaffen und unsere jungen Leute arbeiten hier wirklich sehr gut und zuverlässig zusammen mit Kämmerer Wolfgang Gruber, betonte der Bürgermeister.
Der jetzige Gemeinderat sei zudem wirklich bestrebt, nun eine Lösung zu finden, die einigermaßen für die Bürger verträglich sei, aber auch künftig zu einer Kostendeckung führen wird und muss. Man wolle aber auch nicht zum jetzigen Zeitpunkt Versäumnisse der Vergangenheit korrigieren und die Gelder jetzt von den Bürgern rückwirkend einfordern und noch mehr belasten.
Darüber herrschte Einigkeit bei den Ratsmitgliedern.
Nachdem die beauftragte Satzung durch das Büro Hurzlmeier aus Straubing in Zusammenarbeit mit der VG Weiding aufgrund der zeitintensiven Vorarbeiten erst 2022 fertig gestellt werden kann, sei trotzdem dringender Handlungsbedarf ab Januar 2022 wie beschrieben.
Die aktuellen Kanalgebühren belaufen sich für einen Kubikmeter Abwasser gemäß der Änderungssatzung aus 2016 auf 1,70 €.
Um die Defizite der letzten Jahre komplett kassenwirksam zu machen (was eigentlich für einen Abrechnungszeitraum von vier Jahren rechtlich möglich und notwendig wäre), müsste nunmehr eine Gebühr in Höhe von 3,30 € pro Kubikmeter angesetzt werden. Bürgermeister und Gemeinderat waren jedoch der Ansicht, dass man eine solch drastische Erhöhung keinesfalls mittragen werde und man zu einer künftig sicher kostendeckenden Lösung tendiere, die aber regelmäßig, mindestens alle vier Jahre, auf den Prüfstand gehöre. Letztlich einigte man sich auf einen Preis pro Kubikmeter Abwasser von 2,70 €, der in den nächsten Jahren auf jeden Fall Kostendeckung sichere. Mit dazu beitragen wird auch die Anpassung der Grundgebühren entsprechend gestaffelt nach Dimension der vorhandenen Leitung (nicht Verbrauch). Bis 5 Kubikmeter pro Stunde = 60 € (darunter fallen die meisten Bürger). Einzelfälle mit größerer Dimensionierung erfordern auch Mehraufwand bei der Aufbereitung des Abwassers, da schnell größere Mengen eingeleitet werden. Bis 10 Kubikmeter gelten dann 90 € und bis 20 Kubikmeter 120 €. Vom Abzug der Wassermengen pro Einwohner der auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, sind Wassermengen bis zu 20 Kubikmeter ausgeschlossen.
Zusätzlich wurde mit aufgenommen, dass Wassermengen, die mit einem „Gartenwasserzähler“ zur Befüllung von Pools und Schwimmbecken verwendet werden ebenso vom Abzug der Einleitungsgebühr ausgenommen werden.
Was heißt, auch die mögliche Befüllung über Gartenwasserzähler ist
abwassergebührenpflichtig, da dieses über den Kanal entsorgt werden muss, weil es als Abwasser gilt.
Die Satzung wird ab 1. Januar 2022 entsprechend geändert.
Auch die Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserversorgung musste als nächstes behandelt werden. Hier gelten ähnliche Voraussetzungen wie zuvor beschrieben. Es wird bereits seit Jahren in den Stellungnahmen und Prüfberichten zu den Haushalten darauf hingewiesen, dass hier jährliche Defizite entstehen. Auch hier sei die Gemeinde verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. In den Jahren 2017 bis 2020 wurden aus allgemeinen Haushaltsmitteln 63.189 Euro zur Deckung der Defizite in der Wasserversorgungsanlage benötigt, was nicht zulässig sei. Auch hier habe man bereits das Büro Hurzlmeier aus Straubing zusammen mit der Verwaltung beauftragt, die Satzung zu überarbeiten, aber noch nicht geschafft, dies fertig zu stellen.
Die aktuellen Wassergebühren für einen Kubikmeter Wasser belaufen sich auf 0,80 Euro. Auch hier könnte bzw. müsste man die Defizite der letzten vier Jahre einfordern. Mit Anpassung der Grundgebühren müsste man hier den Preis dann auf ca. 1,30 € erhöhen.  Auch hier wolle man jedoch nur für die Zukunft Kostendeckung erreichen und man einigte sich auf eine moderate Erhöhung auf 1,00 € pro Kubikmeter Wasser.
Wenn man sich vorstelle, dass dies ganze 1.000 Liter aufbereitetes Trinkwasser seien, was man da für einen Euro erhalte, müsse man sich auch mal vor Augen führen, wie günstig das eigentlich sei und was an Arbeit dahinter stecke, so der Bürgermeister. Und man kann das von der Leitung bedenkenlos trinken. Kauft man sich in einem beliebigen Markt z.B. 1.000 Liter Mineralwasser kann dies je nach Marke durchaus auch 500 € kosten. „Um nur mal das Verhältnis auch etwas ins rechte Licht zu rücken“, meinte er. Trotz der überall geltenden Wasserknappheit sei das als Lebensmittel geltende Trinkwasser aus eigener Wasserversorgung nach wie vor sehr günstig, meinte man auch im Gemeinderat.
Zudem sei in den letzten Jahren einiges in beide Bereiche investiert worden und auch aktuell habe man Sanierungsmaßnahmen in der Kläranlage und beim Hochbehälter Ried zu bewältigen.
Angepasst wurden auch die Grundgebühren entsprechend geltender Abwasserstaffelung nach Durchflussmenge der Leitung – bis 5 Kubikmeter pro Stunde auf 60 €, (meiste Bürger), bis 10 Kubikmeter pro Stunde auf 90 € und bis 20 Kubikmeter pro Stunde auf 120 Euro.
Beide Änderungen der Satzungen Abwasser und Wasserversorgung wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen zum 01.01.2022.
Mit aufgenommen wurde noch der Bauantrag des Sportvereins Gleißenberg-Lixenried e.V. auf Neubau eines Sportheimes mit Gerätelager, dem einstimmig zugestimmt wurde.
Danach wurde noch das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.07.2021 bekannt gegeben, ehe einige Informationen des Bürgermeisters sich anschlossen und dann die nichtöffentliche Sitzung begann.