Die Gemeinde gibt bekannt, daß ab sofort jeder bei Vollendung des 80., 85. und 90. Lebensjahres sowie Ältere entsprechend eine Glückwunschkarte von der Gemeinde bekommen mit Gutscheinen für örtliche Geschäfte. Diese können z.B. in Geschäften der sogenannten Basisversorgung (z.B. Dorfladen, Getränke- und Geschenkehandel, Friseur, Gaststätten) eingelöst werden. Die Gewerbetreibenden können dann die Gutscheine der Gemeinde in Rechnung stellen. Ein Besuch durch den Bürgermeister oder Stellvertreter (mit oder ohne Presse) findet nur statt, wenn der Jubilar dies wünscht und der Gemeinde zeitnah mitteilt. Ansonsten wird die Glückwunschkarte mit den Gutscheinen rechtzeitig zugestellt.