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Fördermöglichkeiten für Privatmaßnahmen vorgestellt

Im Rahmen der Dorferneuerung Gleißenberg informierte die Direktion für Ländliche Entwicklung die Gleißenberg Bürger über die Möglichkeiten privater Förderung im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Sachgebietesleiter Lutz Hauschild stellte den zahlreichen Interessenten die Möglichkeiten aber auch Voraussetzungen für eine mögliche Förderung vor. Die Dorferneuerung dient dabei dem Erhalt alter Baukultur und des dörflichen Lebensraums. Als Mehrwertförderung können bis zu 20% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Zuschussfähig sind auch Sanierungsmaßnahmen bei landwirtschaftlichen Anwesen, für die das Amt für Landwirtschaft in Cham zuständig ist für das Hans Bösl die Möglichkeiten erläuterte. In jedem Fall Nutzen sollten Interessenten die Möglichkeiten der kostenlosen Bau- und Gestaltungsplanung durch einen unabhängigen Fachmann der Dorferneuerung oder durch die Fachkräfte im Landratsamt. Ferner ist zu betonen, dass die gesamte Dorferneuerung absolut auf Freiwilligkeit beruht. Förderanträge sind ab sofort bei der Gemeinde erhältlich.

Groß war das Interesse der Bevölkerung an den Möglichkeiten zur privaten Förderung im Rahmen der Dorferneuerung letzte Woche im Gasthaus Pongratz in Gleißenberg. Auf Einladung der Direktion für Ländliche Entwicklung in Regensburg hatten sich über 80 interessierte Bürgerinnen und Bürger eingefunden, die von Bauoberrat Thomas Henning, dem Leiter der Gleißenberger Maßnahme, begrüßt wurde. Er stellte den Anwesenden mit Lutz Hauschild den Sachgebietsleiter Bauwesen und Dorferneuerung der Direktion vor. Herr Hauschild ist somit unter anderem auch für alle privaten Fördermaßnahmen in der gesamten Oberpfalz und angrenzenden Gebieten zuständig. Im folgenden erläuterte Herr Hauschild mittels Folien den Anwesenden die Grundzüge der Privatförderung. Einführend erläuterte der Referent nochmals kurz die Ziele der Dorferneuerung. Zentrales Ziel sei die Verbesserung der Lebens-, Wohn- aber auch Arbeitsverhältnisse im Dorf. Hierzu zählen sowohl städtebauliche als auch agrarstrukturelle Maßnahmen. Das Ziel der Dorferneuerung Gleißenberg sei ja mittlerweile in einem Leitbild erfaßt und dokumentiert. Nun gelte es neben den kommunalen Maßnahmen auch möglichst viele begleitende private Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen durchzuführen. Dabei gelte es auch etwas die Bausünden früherer Tage zu beheben. Während früher verschiedene bodenständige und ländliche Haustypen das Ortsbild prägten, präsentieren sich viele Orte heuer in einem eher sterilen Einheitsbrei, wie Herr Hauschild anhand verschiedener Photos demonstrierte. Bauen ist eine kulturelle Aufgabe, die nicht nur den Bauherrn selbst betrifft, sondern maßgeblich das Lebensumfeld Dorf – häufig leider negativ – beeinflusst. Jeder Bauherr muß sich im Klaren sein, dass er mit seiner Baumaßnahme das Erscheinungsbild des Ortes auf Jahre hinaus mitprägt. Und hier setzt die Dorferneuerung maßgeblich an.

Kostenlose Beratungsmöglichkeiten wahrnehmen
Die entscheidenden Weichenstellungen werden bereits in der Bauplanung gemacht. Und hier merkte Herr Hauschild deutlich an, dass nicht jeder Bauunternehmer auch zwangsläufig ein guter Architekt sein muß. Billig bauen heiße ferner nicht unbedingt kostengünstig bauen. Hier legte der Fachmann den Besuchern die verschiedenen kostenlosen Beratungsmöglichkeiten eindringlich ans Herz. Zum einen wird seitens der Dorferneuerung Gleißenberg ein externer Fachmann verpflichtet. Dieser steht Bau- und Sanierungsinteressenten kostenlos für Beratungen zu Verfügung. Ferner stehen auch die entsprechenden Abteilungen des Landratsamtes den Bauwilligen im Vorfeld gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung. Entscheidend sei es hierbei aber, dass diese Angebote bereits vor Erstellung des Eingabeplanes wahrgenommen werden. So könne man sich häufig nachträglichen Ärger und Kosten ersparen. Falls die Bauplanung dann den Richtlinien der Dorferneuerung entspricht kann die Maßnahme mit bis zu 20% der förderfähigen Kosten (maximal 40.000,- DM) gefördert werden. Für landwirtschaftliche Anwesen liegt die Förderung bei bis zu 15% der Kosten. Auch Gewerbebetriebe sind förderfähig, wenn nicht bereits eine Wirtschaftsförderung gewährt wurde. Insgesamt werden ganzheitliche Lösungen höher gefördert als Teillösungen oder isolierte Maßnahmen. Entscheidend für die Förderhöhe ist ferner die Lage im Ort und die Bedeutung der Maßnahme für das örtliche Erscheinungsbild. Wichtig für die Dorferneuerung Gleißenberg ist, daß der gesamte Gemeindebereich zum Verfahrensgebiet zählt und damit im Prinzip überall im Dorf die Möglichkeit zur Förderung besteht. Für das gesamte Programm stehen in diesem Jahr 24 Millionen Mark zur Verfügung und die Akzeptanz ist bayernweit sehr gut. Trotz Warteliste bestehen gute Chanchen zur Förderung. Ab sofort sind für Privatmaßnahmen die entsprechenden Anträge bei der Gemeinde oder den in Kürze zu wählenden örtlichen Beauftragten zu erhalten. Herr Hauschild empfahl den Anwesenden in jedem Fall einen Antrag zu stellen oder zumindest mit dem Leiter der Maßnahme, Herrn Henning, die Förderfähigkeit zu klären. Selbstverständlich stehe er auch gerne persönlich für telefonische Vorberatungen zur Verfügung. Dem Antrag sollten nach Möglichkeit ein oder zwei Photos der aktuellen Situation beigelegt werden. Ferner sind Kostenvoranschläge beizulegen sowie soweit möglich eine Skizze der Bauplanung. Die Anträge können entweder bei der Gemeinde, der Direktion in Regensburg oder dem Amt für Landwirtschaft abgegeben werden. Unverzichtbar für die Förderfähigkeit einer Maßnahme ist aber die Antragstellung vor Baubeginn. Vor dem ersten Spatenstich muß eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn seitens der Direktion vorliegen. Diese ist in der Regel recht kurzfristig zu erhalten. Ferner wird darin meist auch eine Prognose über die mögliche Förderhöhe abgegeben. Nach Abschluß der Maßnahme ist dann ein Verwendungsnachweis zu führen. Dazu ist eine genaue Kostenaufstellung sowie die entsprechenden Rechnungen vorzulegen. Nach Prüfung und Inaugenscheinnahme durch die Direktion wird dann der letztlich Zuwendungsbescheid zugestellt. Es ist somit klar festzuhalten, daß alle Maßnahmen zunächst vorfinanziert werden müssen, da der Antragsstau aber mittlerweile weitgehend abgebaut ist und die Auszahlung der Mittel nach dem Datum des Zuwendungsbescheides erfolgt, ist dann mit einer zügigen Mittelauszahlung zu rechnen. Wichtig ist ferner, daß die Dorferneuerung keine Zuschußinstanz für normale Sanierungsmaßnahmen ist, sondern eine echte Mehrwertförderung darstellt. Das bedeutet, daß dem Bauherrn durch die Förderung der Maßnahme ermöglicht werden soll ohne zusätzlichen Kostenaufwand dörfliche und städtebauliche Belange berücksichtigen zu können.

Weniger ist oft mehr
Dabei kann die Förderung aber nicht nur den Mehraufwand decken, sondern einen echten Kostenvorteil bringen. Denn häufig entstehen hohe Sanierungskosten durch unnötigen Schnickschnack, der nach einigen Jahren nicht mehr zeitgemäß ist. Die Kunst gelungener Sanierungen liegt häufig in der Einfachheit und Klarheit der Linienführung. Und dies spart häufig auch deutlich Baukosten. Leider bestehen aber einige Einschränkungen der Fördermöglichkeiten durch das begrenzte Budget. In erster Linie sollen Gesamtsanierungen von Häuser die älter als ca. 30 Jahre sind gefördert werden. Damit soll alte wertvolle Bausubstand im Ort erhalten werden. Nicht förderfähig sind somit Neubaugebiete oder Gartenanlagen darin. Ausserdem gilt die Devise Sanierung geht vor Reparatur. Ferner ist die Lage im Orstsbild entscheidend für eine mögliche Förderung. Häuser im Ortskern haben eine höhere Priorität als Ortsrandlagen. Darüber hinaus sind aber sowohl Fassadensanierungen, Innenausbau, Gestaltung von Hofstellen oder Gartenanlagen und Einfahrten im Prinzip förderfähig. Natürlich ist dabei eine entsprechende Gestaltung gemäß den Richtlinien der Dorferneuerung wichtig. So haben Hanichelzaun und Buchenhecke Vorrang vor Jägerzaun oder Fichtenhecke. Auch sind Holzfenster sind in der Regel Kunststofffenstern vorzuziehen. Alles in allem ist jedoch immer fallabhängig eine möglicher Förderung zu klären. Daher sollte in jedem Fall die Beratung in Anspruch genommen werden und auch ein Antrag gestellt werden. Denn eines stellt Herr Hauschild nochmals ganz deutlich heraus: Die gesamte Förderung im Rahmen der Dorferneuerung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Förderung ist ein Angebot für Privatmaßnahmen, das genutzt werden kann, aber nicht muß. Aber wer wird schon eine Zuschußmöglichkeit ungenutzt lassen, wenn er unverbindlich alle Möglichkeiten offen hat.

Auch landwirtschaftliche Anwesen förderfähig
Wie im Anschluß Hans Bösl vom Amt für Landwirtschaft in Cham erläuterte gelten diese Richtlinien auch für landwirtschaftliche Betriebe und zwar auch im Aussenbereich. Das Landwirtschaftsamt steht dabei gerne jederzeit für Beratungen zur Verfügung. Anschließend dankte Bürgermeister Josef Christl den Referenten herzlich für ihre informativen Vorträge, ehe die Referenten den Besuchern noch für individuelle Beratungen zur Verfügung standen.


Lutz Hauschild von der Direktion für ländliche Entwicklung und Hans Bösl vom Amt für Landwirtschaft in Cham bei Ihren Ausführungen.