Die Nutzung bzw. das Betreten der Mehrzweckhalle Gleißenberg ist ab sofort nur noch Geimpften und Genesenen (2G) erlaubt. Von der 2G-Regel ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für sie reicht auch wie bisher ein nachgewiesener negativer Coronatest. Dies gilt auch für Personen, die nachgewiesenermaßen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Alle Übungsleiter haben dies in Eigenverantwortung zu kontrollieren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine Protokollierung. Die Belegungsliste, die in der Halle ausgelegt ist, muss weiterhin bei jeder Hallenbenutzung von den Übungsleitern ausgefüllt und an die Gemeinde weitergeleitet werden. Es ist auch wichtig, dass der aktuelle Belegungsplan strikt eingehalten wird und keinerlei außerplanmäßige Belegung erfolgt.
Die Gemeinde bittet um Beachtung dieser Regeln und dankt für das Verständnis.
Der Zugang zu Sportstätten und zur praktischen Sportausbildung darf nur durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Besucher, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen sind und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen. (2G Plus)
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Plus Zutritt, unabhängig von Ihrem Impfstatus, ungeimpfte Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur Sportausübung, nicht als Zuschauer. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.
Zulässige Tests sind:
• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
• PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
• Ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) vor Ort, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Dies muss von der zuständigen Aufsichtsperson auch entsprechend beachtet und dokumentiert werden.