Die Gemeinde Gleißenberg ist ja bekanntlich in der glücklichen Lage zusammen mit der Direktion für ländliche Entwicklung die Dorferneuerung durchführen zu können. Da das gesamte Gemeindegebiet in das Verfahren aufgenommen wurde, haben neben den geförderten öffentlichen Baumaßnahmen alle Einwohner die Möglichkeit einen Förderantrag für Privatmaßnahmen zu stellen. Noch bevor der erste Spatenstich für eine öffentliche Maßnahme erfolgt ist, haben bereits zahlreiche Bewohner die Möglichkeit genutzt und Förderungen beantragt. Damit erweist sich die Dorferneuerung als echter Glücksfall für die Gemeinde und die Bürger, denn als echte ´Mehrwertförderung´ ermöglicht die Dorferneuerung das Ortsbild positiv zu beeinflußen. Zum einen nutzen die Anlieger der anstehenden Projekte die Möglichkeit im Zuge der Baumaßnahmen auch eigene Projekte in ansprechender Form zu verwirklichen. Die Förderung bietet dabei die einmalige Möglichkeit über das rein Zweckmäßige hinaus auch gestalterisch im Sinne der dörflichen Lebensqualität aktiv zu werden. Hierzu steht zur Beratung auf Antrag auch das ausführende Ingenieurbüro kostenlos zur Seite. Gerade die Bewohner im ´Unteren Dorf´, das auch Verfahrensschwerpunkt ist, unterstützen die Dorferneuerung vorbildlich. Nach einigen anderen Einwohnern haben aktuell zwei Anlieger der Lindenstrasse nach Bewilligung des Förderantrages damit begonnen die Gartenzäune in ansprechender Holzbauweise zu erneuern. Insgesamt wurden bereits zahlreiche Maßnahmen im ganzen Dorf durch die Direktion für ländliche Entwicklung gefördert und vollzogen. Dabei wurden teils Fördersätze von im günstigsten Fall bis zu 40 % gewährt, wobei eine Decklung in der Gesamtsumme der Förderung besteht.
Auch für gewerbliche Maßnahmen laufen derzeit die Planungen und zahlreiche Förderanträge. Wer einen unverbindlichen Förderantrag stellen will, kann sich diesen bei der Gemeinde besorgen. Notwendig ist dazu ein Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme sowie ein Foto vom derzeitigen Zustand beifügen. Nach Bewilligung durch die Direktion für ländliche Entwicklung kann ein Baubeginn erfolgen. Anschließend wird die Rechnung eingereicht und der Zuschuß bei entsprechender Durchführung ausbezahlt. Eigenleistung sind dabei natürlich nicht förderfähig. Als erste öffentliche Baumaßnahme beginnt nach Ostern der Vollausbau der Bachstraße. Am 07. April entscheidet nun die Teilnehmergemeinschaft über die Vergabe. Auch hier haben bis jetzt alle Anlieger beispielhaft und vorbildlich mitgezogen und zur wirklich gelungenen Planung beigetragen. Bis Herbst ist mit einer Fertigstellung zu rechnen. Die Bachstraße wird dann sicherlich das Aushängeschild in Gleißenberg werden. Es ist nämlich auch gelungen mit den Anliegern dahingehend Einigkeit zu erzielen, das eine komplette Bachfreilegung erfolgen wird. Gleichzeitig beginnt nunmehr die Planung für den Bereich Lindenweg und Am Anger. Auch hier werden die Bürger zu gegebener Zeit über das Vorhaben in einer öffentlichen Versammlung informiert.
Das Foto zeigt Zaunbaumaßnahmen als attraktiven Holzlattenzaun im unteren Dorf.