Erdaushubdeponie in Ried wird geschlossen und Geländeauffüllung eingestellt – -Bürgermeister Daschner berichtet über weitere Neuigkeiten
Eine ganze Reihe von Tagesordnungspunkten hatte der Gemeinderat bei der 50. Sitzung am vergangenen Donnerstag zu bewältigen. Zu Beginn konnte Bürgermeister Wolfgang Daschner den Geschäftsführer der Verwaltung, Andreas Engl, und sechs Gemeinderäte begrüßen. Als erstes wurde dem Bauantrag zum Anbau und zur Aufstockung eines Ein- zum Zweifamilienwohnhaus und zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück in der Sonnenstraße zugestimmt.
Nach öffentlicher Bekanntmachung am 19. August wurde der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans „Gleißenberg-Südwest“ mit Begründung vom 20. August bis einschließlich 22. September im Rathaus Weiding ausgelegt. Verwaltungsfachwirt Engl erläuterte dem Gremium in aller Ausführlichkeit die eingegangenen Stellungnahmen nach Paragraph 4 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung des Plans mitsamt den entsprechenden Berücksichtigungshinweisen. Stellungnahmen nach Paragraph 3 Abs. 2 BauGB seien nicht eingegangen. Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden und Hinweisen der Fachstellen und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurde beigetreten. Die Aufhebung des Bebauungsplans „Gleißenberg-Südwest“ mit Begründung, einschließlich der zuvor beschlossenen und klarstellenden redaktionellen Änderungen und Ergänzungen (TOP 3), wurde gemäß Paragraph 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 25. September 2025 als Satzung beschlossen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes sei nicht notwendig, da die Aufhebung des Plans im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB erfolgte. Der Satzungsbeschluss sei gemäß Paragraph 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Als nächstes teilte Bürgermeister Daschner den Ratsherren mit, dass für zwei geschotterte Straßenabschnitte im Ortsteil Ried, bei der Zufahrt zu den Grundstücken „Einödweg 16“ und „Dorfstraße 28 A“, ein Angebot für Asphaltierungsarbeiten (Vorbereitung des Unterbaus und Herstellung der Trag- und Deckschicht) eingeholt werden sollte. Insgesamt habe man vier Firmen um die Abgabe eines Angebots gebeten. Jedoch hätten die angeschriebenen Firmen keine Rückmeldung erteilt beziehungsweise mitgeteilt, dass die Arbeiten aufgrund Kapazitätsgründen derzeit nicht ausgeführt werden können. Daschner schlug dem Gemeinderat vor, über die Wintermonate nochmals eine Angebotseinholung durchzuführen und die Arbeiten erst im Laufe des kommenden Jahres umzusetzen. Jedoch müsse heuer zwingend noch ein Teilstück der Bergstraße am Randbereich befestigt werden, da hier die Verkehrssicherheit stark gefährdet sei.
Beim Bündnis Cerchov plus, so Daschner weiter, habe bereits am 15. September in Rötz eine Sitzung stattgefunden. Zur Fortschreibung des Bündnisses sei es zwingend notwendig, dass die Mitgliedskommunen einen entsprechenden Beschluss fassen und die Gemeinderäte stimmten dem zu. Außerdem hätten bei der Sitzung die anwesenden Bürgermeister über eine gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Geräten für die Bauhöfe beraten. So sollen ein Wegebaugerät, eine Kreiselegge beziehungsweise Umkehrfräse und eine Rasenbaumaschine gekauft werden. Die Anschaffungskosten würden dabei anhand der Einwohnerzahlen auf die Mitgliedskommunen aufgeteilt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 44.000 Euro brutto. Abzüglich der Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro verbleibe bei den Kommunen noch ein Eigenanteil in Höhe von 14.000 Euro. Für die Gemeinde Gleißenberg ergebe sich somit ein einmaliger Anteil von 477 Euro. Die Gerätschaften sollen zudem von der Versicherungskammer Bayern abgesichert werden und die Kosten hierfür belaufen sich auf 600 Euro jährlich. Der Anteil für die Gemeinde Gleißenberg belaufe sich hier auf 21 Euro. Die Lagerung der Geräte, sofern sie nicht durch einen der Vertragspartner genutzt werden, übernehme der Bauhof in Waldmünchen. Wartung, Pflege und Reparaturen der Geräte erfolgen ebenfalls durch den Bauhof der Stadt Waldmünchen. Die Kosten hierfür sollen nach gleichem Muster auf die Mitgliedskommunen aufgeteilt werden. Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Beschaffung und Nutzung von Geräten zwischen den Kommunen des Aktionsbündnisses Cerchov plus zu.
Bezüglich der Mutter-Kind-Gruppe teilte Bürgermeister Wolfgang Daschner dem Gemeinderat mit, dass es aus haftungs-, versicherungs- und zuwendungsrechtlichen Gründen sinnvoll und erforderlich erscheine, dass die Gemeinde offiziell die Trägerschaft der Gruppe übernimmt. Dazu seien bereits mit den Verantwortlichen der Mutter-Kind-Gruppe einige grundsätzliche Sachen geklärt und bis auf Weiteres solle ein Herbst- und ein Frühjahrsbasar in der Mehrzweckhalle durchgeführt werden. Dadurch könne man aus Platzgründen gleich einen Spielsachenbasar mitkombinieren und Termine einsparen, so Daschner. Nachdem es sich dann um eine gemeindliche Trägerschaft handle, sei dies kostenfrei und werde durch den gemeindlichen Bauhof unterstützt. Außerdem strebe man eine zeitliche Kombination mit dem Weinfest (Herbst) und dem Bockbierfest (Frühjahr) an, um die Halle nicht zu lange sperren zu müssen und die notwendigen Arbeiten in Sachen Bodenbelag und Ausstattung zu optimieren. Der Gemeinderat beschloss sodann aus haftungs-, versicherungs- und zuwendungsrechtlichen Gründen die Trägerschaft für die Mutter-Kind-Gruppe Gleißenberg zu übernehmen.
Geschäftsstellenleiter Engl erläuterte danach die erstmals ausgearbeitete Stellplatzsatzung für die Gemeinde Gleißenberg. Hier werde die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge einschließlich des Mehrbedarfs bei Änderungen und Nutzungsänderungen der Anlagen sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösungsbeträge geregelt. Besonders bei der Ausweisung von neuen Baugebieten oder bei größeren Bauprojekten (z.B. Heimat- und Kulturscheune, Vereinsheim etc.) sei die Stellplatzsatzung von großer Bedeutung und erleichtere die Handhabung dieser Thematik, da ab sofort klare Regelungen vorliegen. In jüngster Vergangenheit habe es diesbezüglich schon öfters Probleme gegeben. Mit knapper Mehrheit beschloss der Gemeinderat eine Satzung zur Nachweispflicht von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) für die Gemeinde Gleißenberg zu erlassen.
Am 16. September fand in der Rodinger Stadthalle eine kommunale Informationsveranstaltung der Regionalwerke des Landkreises Cham statt. In der Hauptsache ging es um die Umsetzung der ersten Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren und um die finanzielle Beteiligung der Landkreiskommunen. Die dazugehörigen Unterlagen hatten die Gemeinderatsmitglieder bereits erhalten und Geschäftsstellenleiter Engl erläuterte die Änderungen von Satzung und Konsortialvertrag und fasste die wichtigsten Punkte der Informationsveranstaltung zusammen. Bürgermeister Daschner zeigte sich erfreut darüber, dass der vorgesehene Bau der Windkraftanlagen mit 260 Meter Höhe nicht in der Landschaftsschutzbildkategorie 5 erfolgen werde, somit sei der Bergrücken rund um das Gleißenberger Tal nicht betroffen. Die ersten 14 Windkraftanlagen verteilen sich gebündelt von Rötz über Pemfling und Waffenbrunn bis nach Michelsneukirchen. Der Gemeinderat stimmte den Änderungen von Satzung und Konsortialvertrag gemäß dem beigefügten Entwurf zu. Bürgermeister Daschner wurde zudem ermächtigt und beauftragt, das ausgearbeitete Vertragswerk zu unterzeichnen und umzusetzen und er ist zur Abgabe und Entgegennahme sämtlicher Erklärungen und Handlungen berechtigt, die für den Vollzug des Vertragswerks erforderlich werden. Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat der Beteiligung der Gemeinde Gleißenberg nach Bildung eines Invest-Clusters für EEG-Projekte inklusive der erforderlichen Netzinfrastruktur (Umspannwerk) der Regionalwerke Cham gKU bis 2030 mit einem Betrag in Höhe von 75.000 Euro zu. Die Beträge der übrigen Träger wurden ebenso bekannt gegeben. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, die Beteiligung rechtlich, wirtschaftlich und haushaltsrechtlich (Einplanung für das Haushaltsjahr 2026) vorzubereiten, wobei die Summen aus den Ziffern 4 und 5 zugrunde zu legen seien.
Im Letzten Tagesordnungspunkt informierte der Bürgermeister über aktuelle Angelegenheiten.
Programm „Innen statt Außen“ vom Amt für Ländliche Entwicklung:
Bürgermeister Wolfgang Daschner legte dem Gremium eine Kopie eines Mailverkehrs mit dem Amt für Ländliche Entwicklung vor. Er hatte angefragt, wie es mit der Mittelausstattung diesbezüglich aussehe, konkret in Sachen von Immobilien zur innerörtlichen Entwicklung zum Erwerb und möglicher Sanierung. Er verwies auf durchgeführte Objekte in Rimbach und Treffelstein. Frank Langguth, Leiter der Abteilung Land- und Dorfentwicklung, habe in seinem Antwortschreiben darauf verwiesen, dass die Fördermittelausstattung des ALE rückläufig sei. Für das angefragte Programm bedeute dies zum Beispiel in seiner Abteilung in der langfristigen Finanzplanung 2024 bis 2030, dass für IsA-Mittel nicht 2,5 Millionen Euro zur Finanzierung zur Verfügung stünden, sondern lediglich 1,4 Millionen Euro. Ein Beginn neuer Maßnahmen sei frühestens ab den Jahren 2029/2030 möglich, eine tranchenweise Auszahlung entsprechender Fördermittel dann ab den Jahren 2030/2031. Für die Gemeinde Gleißenberg könnte ein Antrag zur Aufnahme gestellt werden. Hierzu werde eine Projektskizze benötigt und welche Maßnahmen die Gemeinde nach dem möglichen Erwerb plant. Erst danach wäre eine Aussage zur Fördermöglichkeit und einem möglichen Zeitpunkt möglich.
Kreisstraßenausbau CHA 9:
Wolfgang Daschner hat in einem Schreiben an das Sachgebiet Tiefbau und Kreisbauhöfe am Landratsamt den schlechten Zustand der Straße aus Richtung Ried nach Gleißenberg moniert. Laut Sachgebietsleiter Thomas Böhm wurden im Kreishaushalt seit 20 Jahren die Mittel hierfür gleich belassen, was bei Verteuerung der Preise zu einer Mittelbeschränkung geführt habe. Das sei ein großes Problem. Dennoch will man versuchen, den besagten Teilabschnitt für die kommenden Jahre zur Sanierung vorzusehen.
Anpassung der Wanderwege:
Mit dem Naturparkverein hatte Daschner einen Ortstermin in Sachen Verlauf der Wanderwege durchgeführt. Er stellte die geplanten und besprochenen Änderungen, die für 2026 angestrebt werden, kurz vor.
Baumfällungen:
Die Gemeinde habe im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht im Bereich bei den Sportanlagen einige Birken fällen müssen, die abgestorben waren und eine Gefahr darstellten. Auch am Forellenweg war ein dürrer Baum und im Biergartenbereich bei der Heimat- und Kulturscheune stehe noch einer. Die Birken wurden zudem vom Naturparkverein in Augenschein genommen und dieser bestätigte, dass auch die weiteren Bäume wohl keine lange Lebensdauer mehr haben würden. Zwei aufmerksamen Bürgern aus dem Gemeindebereich sei es zu verdanken, dass der Bürgermeister gegenüber dem Landratsamt hierzu Stellung nehmen durfte und die angeführten Gründe auch von der Behörde akzeptiert wurden. Jetzt werde noch eine notwendige Rodungsaktion an der Sandstraße bei den Totenbrettern erfolgen müssen, da diese Bäume auf die angrenzende Straße zu fallen drohen. Ein Ortstermin soll diese Woche stattfinden.
Wasserrecht am Löschweiher:
Für die neue Beregnungsanlage des Sportvereins sei eine wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme aus dem Löschweiher beim Wertstoffhof vor Ort besprochen und auch in einem einvernehmlichen Ortstermin beantragt. Damit werde für die seit den sechziger Jahren erfolgte Wasserentnahme endlich Rechtssicherheit geschaffen. Dank galt den verschiedenen Fachstellen des Landratsamtes für die Unterstützung.
Übergangswohnheim Berghangstraße
Nachdem die Zahlen insgesamt rückläufig seien, hinterfragte Bürgermeister Wolfgang Daschner bei der Regierung die weitere Belegung und führte die damit verbundenen Schwierigkeiten in Sachen Kinderhaus- und Schulunterbringung in einer kleinen Gemeinde an. Wegen der Fluktuation eines Übergangswohnheimes stelle dies immer wieder die Gemeinde und den Schulverband vor Probleme, weil die Kinder immer wieder wechseln und andere Voraussetzungen benötigen wie einheimische Kinder. Deutschklassen seien übervoll und das Kinderhaus bräuchte eine Änderung der Betriebserlaubnis auf Erweiterung der Plätze, wozu man nicht bereit sei. Es gebe mit den Bewohnern selbst keine Probleme, diese integrieren sich gut und seien unauffällig, dennoch wollten sie lieber in eine Stadt, war zu hören. Einkaufsmöglichkeiten und Verkehrsanbindung machten dies notwendig. Die Gemeinde habe sich immer kooperationsbereit gezeigt, obwohl andere Kommunen immer noch keine Asylbewerber unterbringen. Laut Regierung kommen immer wieder neue Familien bis auf Weiteres, wenn andere Familien wegziehen. Das Objekt sei fest angemietet. Bürgermeister Daschner hätte eine mögliche anderweitige Nutzung durch die Regierung angesprochen und auch auf dringliche Unterbringungsmöglichkeiten verschiedener kindlicher Gruppierungen wie etwa im Heimbereich verwiesen. Eine Nutzungsänderung wurde vorab aus „haushaltsrechtlichen Gründen“ nicht in Aussicht gestellt. Hier will man dranbleiben und weitere Gespräche führen.
Erdaushubdeponie in Ried:
Bürgermeister Wolfgang Daschner verwies in diesem Zusammenhang auf die Behandlung in der nichtöffentlichen Sitzung am 24. Juli. Zwischenzeitlich sei die schriftliche Kündigung der Eigentümerin zum 31. Dezember dieses Jahres bei der Gemeinde eingegangen. Bürgermeister Daschner und Geschäftsstellenleiter Engl schlugen dem Gremium vor, die Satzung zur Regelung der Erdaushubentsorgung in der Gemeinde bereits zum 1. Oktober 2025 aufzuheben und auch den Betrieb mit Geländeauffüllung einzustellen. Bis zum Jahresende sei bei entsprechenden Witterungsverhältnissen noch eine Geländeauffüllung seitens der Gemeinde möglich und so könne das Grundstück in einem ordnungsgemäßen Zustand zurück gegeben werden. Der Gemeinderat beschloss sodann die Satzung zur Regelung der Erdaushubentsorgung in der Gemeinde Gleißenberg vom 10. Juli 2020 zum 1. Oktober 2025 aufzuheben und den Betrieb der Erdaushubdeponie und die damit verbundene und genehmigte Geländeauffüllung in Ried einzustellen.
Die Erdaushubdeponie in Ried wird diese Woche geschlossen und womöglich bis zum Jahresende begradigt.