Das Deutsche Patent- und Markenamt überreichte an die Gemeinde Gleißenberg eine Urkunde über die Eintragung der Wort-/Bildmarke ‚Gleißenberg liebenswert lebenswert Bayerisches Meran‘. Das Gleißenberger Logo mit den dazugehörigen Begriffen ist somit ab sofort geschützt
Die Idee, dieses Logo mit dem Begriff ‚Bayerisches Meran‘ beim Patent- und Markenamt schützen zu lassen, entstammt aus dem Fremdenverkehrsverein Gleißenberg. In der Vorstandschaft wollte man Anfang 2007 mit dem ‚Bayerischen Meran‘ für Gleißenberg Werbung machen. Es war sich jedoch keiner sicher, ob dies auch rechtens sei. Eduard Gruber jun. wurde somit beauftragt, sich über die Vorgehensweise eines Markenschutzes genauer zu informieren. Bürgermeister Josef Christl signalisierte auch seitens der Gemeinde die Kostenübernahme für den Markenschutz. Nach längeren Recherchen und zahlreichen Antragsformularen konnte Gruber dann im Mai diesen Jahres den offiziellen Antrag beim Patent- und Markenamt einreichen. Über mehrere Monate hinweg wurden alle Unterlagen von der Dienststelle in Jena genauestens geprüft und am 04. Oktober 2007 wurde die Gemeinde Gleißenberg, vertreten durch den Bürgermeister, als Markeninhaber beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Die Gleißenberger haben sich ihr ‚Bayerisches Meran‘ somit amtlich gemacht und können nun damit auch werben.
Vollständigkeitshalber ist dabei noch zu erwähnen, dass der Domainname www.bayerisches-meran.de bereits im Zuge der Gleißenberger Homepageerstellung (www.gleissenberg.de) von Dr. Siegfried Seidl bei der DENIC registriert wurde. Die DENIC eG ist die zentrale Registrierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top Level Domain .de. Der Web-Content von der Gleißenberger Internetseite befindet sich auf einem Landratsamt-Server in Cham und wenn jemand zuhause vor dem Computer in seinen Internetbrowser in die Adresszeile www.bayerisches-meran.de eingibt, wird automatisch die Gleißenberger Startseite geöffnet.