Kommunale Familie Weiding und Gleißenberg neu gefestigt

Die Verwaltungsgemeinschaft – eine selbst über 40 Jahre nach ihrer Erfindung bis heute bei Vielen relativ unbekannte Rechtsform der Öffentlichen Hand. Geboren wurde dieses Konstrukt der kommunalen Zusammenarbeit am 1. Mai 1978, dem Tag, als einst die große Gebietsreform im Freistaat Bayern in Kraft trat und die bayerischen Gemeinden grundlegend reformierte. Und die Idee dahinter war zweifelsfrei mehr als gut gemeint. Durch diesen interkommunalen Zusammenschluß zweier oder mehrerer Kommunen konnte die Selbstständigkeit der Mitgliedsgemeinden bewahrt werden. Das heißt, keine der Mitgliedsgemeinden verlor ihre Eigenständigkeit, die Kompetenzen der jeweiligen Gemeinderatsgremien samt Gemeindeoberhaupt blieben unberührt. Einzig die Verwaltung zentralisierte man auf eine im Rathaus befindliche Geschäftsstelle, in den weiteren Mitgliedsgemeinden führte man Bürgersprechstunden ein.

Größter Schritt nach vier Jahrzehnten
Immer zu Beginn einer neuen kommunalen Wahlperiode entsenden die Mitgliedsgemeinden Vertreter in diese Körperschaft, die dann ebenfalls mit eigenem Haushaltsplan und Gremium für sechs Jahre die Verwaltungsgemeinschaft vertritt. Auf diese besondere Zusammenarbeit können nunmehr seit über 42 Jahren die Gemeinden Weiding und Gleißenberg blicken. Und mit der aktuellen Weichenstellung hat man hier den wohl größten Schritt seit vier Jahrzehnten getan. Die beiden Gemeinden sind nach mehreren Treffen und Sitzungen der Gemeinderatsgremien darüber eingekommen, die personelle Betreuung der beiden Entwässerungsanlagen Weiding und Gleißenberg sowie die Betreuung der Trinkwasserversorgungsanlage Gleißenberg in die Hände der Verwaltungsgemeinschaft zu legen. In Weiding obliegt die Wasserversorgung beim Wasserzweckverband Chamer Gruppe. Den Auftakt machte Mitte September ein gemeinsames Treffen beider Gremien in der Mehrzweckhalle Gleißenberg. Die beiden Bürgermeister Daniel Paul und Wolfgang Daschner blickten hier auf die bisherige Zusammenarbeit zurück und stellten einige Eckpunkte und Ereignisse heraus. Mit dieser neuen Weichenstellung erhält die bereits seit drei Jahren andauernde Zusammenarbeit zwischen Weiding und Gleißenberg hinsichtlich der Kläranlagenbetreuung eine ganz neue und nun fundierte Rechtsform. Diese basiert auf einer neuen Zweckvereinbarung, die alle Belange dieser kommunalen Zusammenarbeit zugeschnitten auf Weiding und Gleißenberg regelt. Personalsachbearbeiter und Kämmerer Wolfgang Gruber hatte sich hier intensiv mit diesem Gesetzespapier befaßt.

Einstimmig abgesegnet
Nachdem beide Gemeinderäte in ihren jüngsten Sitzungen diese Zweckvereinbarung einstimmig beschlossen hatten, folgte nun am Mittwoch-Abend die Annahme und Beschlußfassung in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft. Auch hier gab es wieder einstimmig grünes Licht für diese ganz neue Basis der kommunalen Familie Weiding und Gleißenberg. Daß diese von großem Vertrauen geprägt ist, spiegelt nicht nur die aktuell Vorgehensweise wider, sondern auch die Unterstützung bei der zurückliegenden Umgestaltung und Renovierung der Bürgerbüro-Räume im Rathaus Gleißenberg. Vize-Gemeinschaftsvorsitzender und Gleißenbergs Bürgermeister Wolfgang Daschner hatte hier zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein neues Amtszimmer bekommen. Das Bürgerbüro wurde entzerrt und alle Räume EDV-technisch auf neuesten Stand gebracht. VG-Chef Daniel Paul stand die Freude am Mittwoch-Abend ins Gesicht geschrieben, als er zusammen mit seinem Kollegen aus Gleißenberg sowie Weidings Vizebürgermeister Alwin Schlamminger diese neue Rechtsgrundlage offiziell unterzeichnen durfte. Es sei ein großer Tag für die Verwaltungsgemeinschaft, beide Gemeinden können von dieser Zusammenarbeit hinsichtlich Kläranlagen und Wasserversorgung profitieren. Zu den bekannten Gesichtern im Dienst des Kläranlagenbetriebes kommt ab 1. Januar 2021 ein neues hinzu. Die Gemeinschaftsversammlung stellte zusätzlich einen jungen Burschen mit abgeschlossener Ausbildung als Fachkraft zur Trinkwasserversorgungstechnik ein. Fernab dieser neuen Regelung bleiben die Belange hinsichtlich Eigentumsverhältnisse von Kläranlagen, Pumpstationen, Streckennetz und Wasserversorgungsanlage Gleißenberg unberührt. Diese obliegen weiterhin den jeweiligen Gemeinden mit ihrem Gemeinderat und Bürgermeister.