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Grundsteuerreform in Bayern

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mitgeteilt, dass die Grundsteuer in Bayern ab 1. Januar 2025 nach neuem Recht zu erheben ist. Nähere Informationen erhalten Sie dazu auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Statistik.

Infoblatt zur Grundsteuerreform in Bayern
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Die Grundsteuererklärungungen hierfür können während den Öffnungszeiten, in den Dienststellen der Verwaltungsgemeinschaft Weiding (Rathaus Weiding und Rathaus Gleißenberg) abgeholt werden.

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung: 30. April 2023 !