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Gleißenberg tritt dem Regionalwerk Landkreis Cham gKU bei

Umfangreiche Gemeinderatssitzung mit vielen Themenfeldern – Auch Altlasten, die jetzt zu Buche schlagen

Zur letzten Gemeinderatssitzung konnte Bürgermeister Wolfgang Daschner vergangenen Donnerstag die Gemeinderäte und Verwaltungsfachwirt Andreas Engl begrüßen. Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils, vom 19. Oktober, stand die Anschaffung einer Kehrmaschine für den Bauhof auf der Agenda. Der gemeindliche Lader soll mit einem 1,8 Meter breiten Kehrbesen samt Auffanggerät ausgestattet werden. Einstimmige Zustimmung fand das kostengünstigste Angebot der Firma Gartentechnik Lehneis aus Pinzing.

Die Steuersätze (Hebesätze) von 310 v.H. für alle Gemeindesteuern für das Kalenderjahr 2024 wurden einstimmig beibehalten.

Ebenso entsprochen wurde dem Zuschussantrag des Obst- und Gartenbauvereins Gleißenberg-Ried e.V. zur Anschaffung von Vereinskleidung. Orientiert an den Jugendförderrichtlinien der Gemeinde wurde ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent bis zum Höchstbetrag von 500 Euro gewährt.

Unterstützt wird die Aktion „Nachtschwärmer“ des Landkreises Cham wieder mit einem freiwilligen Zuschuss von 150 Euro. Mit dieser Aktion bietet der Landkreis die Möglichkeit Busverbindungen oder Rufbusse abends zu nutzen und beteiligt sich dabei selbst mit einer stolzen Summe, um zur Sicherheit für die jugendlichen Besucher beizutragen.

Einen breiten Diskussionsrahmen nahm die Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung in Anspruch. Die Verwaltung habe intensiv daran gearbeitet, die aus dem Jahre 1981 stammende Gebührensatzung neu zu machen und die Entscheidungskriterien aufzubereiten. Dazu waren intensive Recherchen, teils 50 Jahre zurück, erforderlich, um Investitionssummen und die daraus resultierende Abschreibung zu ermitteln. Alle Kosten der letzten Jahre wurden aufgezeigt und somit dargelegt, dass die jetzigen Gebühren keinesfalls kostentragend seien, was ja die Rechtsaufsicht schon mehrmals monierte, so Daschner.

Diese gemeindeeigene Einrichtung müsse ebenso wie etwa die Wasserversorgung kostendeckend betrieben werden. Die letzten Jahrzehnte habe man im Friedhofsbereich zwar sehr schöne und notwendige Investitionen getätigt, was aber auch erheblich umzulegende Kosten zur Folge habe, zitierte der Bürgermeister.

Die Berechnung der linearen Abschreibung sowie der kalkulatorischen Zinsen sei nun von Verwaltungsfachwirt Andreas Engl detailliert dargelegt. Ebenso die jährliche Berechnung der Abnutzung des Leichenhauses sowie der Sargkühlung. Die Gemeinde biete zudem viele Dienstleistungen wie etwa Entsorgung, Mäharbeiten und sonstige Pflegemaßnahmen. All diese Kosten müssten jetzt in die künftigen Gebühren mit eingearbeitet werden und eines stünde bereits fest: Die jetzigen Gebühren seien – auch im Vergleich zu anderen Kommunen – abweichend, nicht kostendeckend und auf jeden Fall ab dem 1. Januar 2024 neu festzusetzen, stellte Daschner fest.

Die Verwaltung habe bereits eine Empfehlung ausgearbeitet, die sich der Gemeinderat aber nochmals mit Alternativmöglichkeiten für einzelne Grabvarianten konkretisieren lassen will. In der nächsten Sitzung soll dann eine endgültige Entscheidung fallen, um die neue Friedhofsgebührensatzung noch rechtzeitig in Kraft zu setzen. Bis dahin werde das Ganze zurückgestellt. Ein leidiges Thema, aber wichtig und nicht mehr aufschiebbar für den Gemeinderat, so der Bürgermeister.

In Sachen Baugebiet Ried-Südwest informierte Daschner, dass für den Bebauungsplan die Beteiligung der Behörden öffentlicher Belange nun verabschiedet sei. Gemeinsam mit dem Planungsbüro Riedl habe man nochmals die Angelegenheiten mit Oberflächenwasser und Schmutzwasserkanal sowie Regenrückhaltebereich besprochen und arbeite an einer Lösung.

Ergänzt und geändert wurde einstimmig die bestehende Haus- und Benutzerordnung für die Mehrzweckhalle in Bezug auf die Benutzung durch Radfahrer mit entsprechend hallenkonformer Bereifung.

Beteiligung am Regionalwerk:

Der Bürgermeister informierte weiter, dass es sich anbiete, um den Herausforderungen der Energiewende in Deutschland gerecht zu werden, mit Hilfe eines gemeinsamen, rein kommunalen Unternehmens der Kommunen und des Landkreises die Energieerzeugung, -versorgung und -vermarktung vor Ort selbst in die Hand zu nehmen. Es sei beabsichtigt, einen interkommunalen Zusammenschluss zwischen Landkreis und Kommunen in der Rechtsform eines gemeinsamen Kommunalunternehmens, das „Regionalwerk Landkreis Cham gKU“ zu errichten, um sich im Bereich der erneuerbaren Energien zu betätigen. Dadurch könnten finanzielle und organisatorische Synergien geschaffen und die Wertschöpfung in den Kommunen gehalten werden. Die Kommunen könnten ihre Pläne und Konzepte untereinander abstimmen und langfristig ihre Bürger und – unter Beachtung der anzuwendenden vergaberechtlichen Vorgaben – im Einzelfall auch ihre kommunalen Liegenschaften mit bezahlbarem, erneuerbarem Strom versorgen. Dadurch erreiche das Regionalwerk eine Schlagkraft und Bedeutung gegenüber Netzbetreibern, was zeitliche Vorteile bringen könne, da man sich nicht laufend mit einzelnen Anfragen befassen müsse.

Die Projektentwicklung schaffe die Grundlagen für die Errichtung von PV- und Windkraftanlagen, insbesondere durch die Ermittlung geeigneter Flächen, die Flächensicherung, die Einholung erforderlicher Genehmigungen sowie etwaiger Gutachten. Diese soll grundsätzlich im Regionalwerk erfolgen. Die Projekte sollen dann an eine Projektgesellschaft (GmbH & Co. KGs) zu marktüblichen Konditionen verkauft werden, welche die Anlagen sodann errichtet und betreibt. Am Gewinn des Regionalwerks, aus dem Verkauf der Projektrechte, nehmen die am Regionalwerk beteiligten Kommunen (Träger) entsprechend ihrer Beteiligung teil. Das Regionalwerk übernimmt die kaufmännische und technische Betriebsführung der Projektgesellschaften. Das Regionalwerk soll eine Beteiligung von 4,99 Prozent an allen künftigen Projektgesellschaften halten. Über diese Beteiligung seien alle Träger des Regionalwerks mittelbar an den Projektgesellschaften (PG’s) beteiligt. Diese Beteiligung an den PG’s diene insbesondere der Sicherstellung der regionalen Vermarktung der in den PG’s erzeugten Energie mit einer sogenannten Stimmbindungsklausel. Darüber hinaus erhalte das Regionalwerk über die Beteiligung an den PG’s stetige Finanzzuflüsse aus den PG’s entsprechend der Beteiligungshöhe. Die Kommunen sollen die Option erhalten, weitere 46,01 Prozent zu übernehmen. Die verbleibenden 49 Prozent könnten ganz oder teilweise etwa an örtliche Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaften oder Gewerbeunternehmer vergeben werden.

Das Regionalwerk verfolge zu 100 Prozent rein kommunale Interessen. Eine Beteiligung Dritter sei schon in kommunalrechtlicher Sicht ausgeschlossen. Die finanzielle Beteiligung am Regionalwerk erfolge in Höhe von 3 Euro pro Einwohner der jeweiligen Kommune, Stand 30. Juni 2023. Der Landkreis werde sich mit 3 Euro pro Einwohner (130.506) beteiligen, sodass im Falle der Beteiligung aller Landkreiskommunen am Regionalwerk die Kommunen in ihrer Gesamtheit und der Landkreis mit jeweils 50 Prozent beteiligt seien. Auch für den Fall, dass sich nicht alle Kommunen am Regionalwerk beteiligen, verbleibe es bei 3 Euro pro Einwohner. Ein Austritt sei grundsätzlich erst nach sieben Jahren möglich.

Aufgrund des Businessplanes seien jährlich circa 783.036 Euro an Eigenkapitaleinlage erforderlich. Die Finanzierung erfolge im ersten Jahr durch Einzahlung von 200.000 Euro in das Stammkapital und 583.036 Euro auf das individuelle Kapitalkonto II. In den Folgejahren komme die Einzahlung der 3 Euro pro Einwohner jeder beteiligten Kommune auf das Kapitalkonto.

Beteiligen sich nur Kommunen, deren Einwohner zusammen weniger als 90 Prozent der Einwohner des gesamten Landkreises ausmachen, sei eine Umsetzung des beabsichtigen Vorhabens mit Blick auf die im Businessplan-Entwurf zugrunde gelegten Ausbauziele ohne Aufnahme von Fremdkapital höchstwahrscheinlich nicht möglich.

Die Gemeinde Gleißenberg habe bei einer Einwohnerzahl von 844 einen Anteil am Eigenkapital von 0,32 Prozent. Die Gesamtbeteiligung von 2.532 Euro teile sich auf in 647 Euro Stammkapital und 1.885 Euro Einzahlung auf das Kapitalkonto II. Dieser Betrag sei vorerst in sieben Jahren zu erbringen.

Der Gemeinderat befürwortete und begrüßte die Initiative des Landkreises Cham und stimmte einstimmig dem Beitritt zu.

Bürgermeister Daschner informierte abschließend noch über den Baustand der Heimat- und Kulturscheune sowie über gemeldete Maßnahmen der Gemeinde für das Regionalbudget 2024 mit Antrag auf Bezuschussung. Ebenso gab er dem Gemeinderat bekannt, dass er zuletzt bei der Mitgliederversammlung des Schullandheimwerkes in Riedenburg war. Dort habe er erfahren, dass die Haussammlung eingestellt werden musste und dadurch ein Fehlbetrag von bis zu 70.000 Euro für den gemeinnützigen Verein entstehe. Jetzt wolle man gemeinsam versuchen, neue Finanzmittel aufzutreiben, um diese Lücke zu schließen. Es sind derzeit mit Habischried, Riedenburg und Gleißenberg noch drei Schullandheimstandorte im Schullandheimwerk Niederbayern/Oberpfalz. Der Bürgermeister möchte jetzt alle Landkreisgemeinden anschreiben und um Mitgliedschaft werben beziehungsweise bestehende Mitgliedsgemeinden dazu zu animieren, einen weiteren freiwilligen Beitrag zum Erhalt des einzigen Standortes im Landkreis Cham zu spenden.

Für den Bereich Rathaus und Kinderhaus sei zur Überbrückung bis zum Glasfaseranschluss eine neue WLAN-Verbindung beantragt. Ferner habe man sich um einen Zuschuss für einen „Trinkwasserbrunnen“ im neuen europäischen Förderprogramm beworben, informierte Daschner die Gemeinderäte.

Ebenso gab es einen kurzen Sachstandsbericht in Sachen Planungsgruppe Feuerwehrgerätehausneubau. Hier möchte man gleich Anfang 2024 ebenfalls aktiv werden und die Planung und Kostenschätzung konkretisieren.

Im Frühjahr 2024 soll der Glasfaserausbau vom Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur Landkreis Cham im Gemeindebereich erfolgen. Die Gemeinde will sich hier wappnen und befristet für die Baumaßnahme auf Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses eine Baufachkraft aus dem Gemeindebereich einstellen, die in enger Abstimmung mit dem eigenen Bauhofleiter und Bauleiter des Eigenbetriebes die Maßnahme begleitet, zusätzlich überwacht und dokumentiert. Der Gemeinderat hat hierfür bereits grünes Licht gegeben. Interessenten sind bereits vorhanden, weitere können sich noch bis zum Jahresende dafür initiativ bei der Gemeinde Gleißenberg bewerben.