Der neu geschaffene Bikepark im Gleißenberger „Naturerlebnis- und Freizeitzentrum“ bei den Sportanlagen kann ab sofort genutzt werden. Viele freiwillige Helfer haben unter der Regie von Christian und Helmut Dobmeier etliche Arbeitsstunden geleitstet und diese wunderbare Anlage ins Leben gerufen und realisiert. Die Gemeinde Gleißenberg hat das Material beschafft und das Grundstück zur Verfügung gestellt. Geplant wurde die Anlage vom Ingenieurbüro Staudner aus Pinzing, offiziell genehmigt vom Landratsamt Cham.
Für die Kinder und Jugendlichen geht ein Traum in Erfüllung, hatten Sie sich diese Anlage schon einige Zeit gewünscht und waren damit auch beim Bürgermeister vorstellig geworden und hatten Mithilfe versprochen, was auch eigehalten wurde. Der Gleißenberger Gemeinderat gab letztlich grünes Licht und stand einstimmig hinter diesem Vorhaben.
Für die Benutzer gilt die von der Gemeinde erlassene und notwendige Benutzerordnung. Die Anlage ist frei zugänglich und für jeden nutzbar. Alkohol und Drogen sind natürlich untersagt. Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung der Eltern, welche eine Haftung des Betreibers der Anlage bei Unfällen auf Grund Selbstüberschätzung und Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen ausschließt. Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Strecke für Nicht-Biker strengstens untersagt. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist das Tragen von Schutzausrüstung empfohlen, es gilt eine Helmpflicht. Der Nutzer muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Strecke überzeugen. Mängel bzw. Beschädigungen sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. Es darf nur mit geeigneten Fahrrädern gefahren werden, die sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Ein Befahren der Strecke durch andere bzw. motorisierte Fahrzeuge aller Art ist strengstens untersagt. Es darf nur in der vorgesehenen Fahrtrichtung, nicht rückwärts gefahren werden. Jegliche eigenmächtige Veränderung am Streckenverlauf ist untersagt. Die Anlage ist nur bei trockener Bodenbeschaffenheit geöffnet. Bei Regen, feuchter Witterung und Frost ist die Anlage gesperrt. Außerdem ist der Betrieb der Freizeitanlage incl. Bikepark in der Zeit von 21.00 Uhr bis 9.00 Uhr nicht zulässig. Die Gemeinde erhebt kein Benutzerentgelt, die Nutzer haben jedoch für ordnungsgemäßen Zustand, Pflege und Sauberkeit der Anlage zu sorgen. Die Beaufsichtigung obliegt den beauftragten Personen der Gemeinde. Die Aufsicht und das Hausrecht können von der Gemeinde an Dritte übertragen werden, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Auch die Haftung ist in § 6 der Benutzerordnung klar geregelt, ebenso allgemeine Ordnungsvorschriften in § 7. Die Benutzerordnung ist in Auszügen am Start des Bikeparks ausgehängt und kann bei der Gemeinde oder auf der gemeindlichen Homepage eingesehen werden.