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Bebauungspläne und Ortsabrundungen

Gleißenberger Gemeinderat stemmt einige Beschlüsse – Freibad, Mehrzweckhalle und Förderprogramm werfen Fragen auf – Gaststättenerlaubnis künftig erforderlich

Vergangenen Donnerstag fand die 41. Gemeinderatssitzung im Rathaus statt. Nach der Genehmigung der Niederschrift vom 11. Juni wurde zunächst ein Bauantrag zur Nutzungsänderung einer privaten Unterstellhalle am Seigenweg in einen gewerblichen Schreinermeisterbetrieb genehmigt. Die Arbeitszeiten weisen auf eine Nebentätigkeit hin und seien wochentags von 16 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr.

Bebauungsplan „Ried Süd-West“:
Nach öffentlicher Bekanntmachung vom 20. Juni wurde der Entwurf des Bebauungsplans bis 22. Juli im Rathaus Weiding ausgelegt. Verwaltungsfachwirt Engl erläuterte dem Ratsgremium die eingegangenen Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB mitsamt den entsprechenden Berücksichtigungshinweisen. Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB seien nicht eingegangen. Die Stellungnahmen wurden bei entsprechender Notwendigkeit einstimmig beschlossen und den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden und Hinweisen der Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurde beigetreten.

Flächennutzungsplan:
Ebenso war der Entwurf der 3. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes Gleißenberg mit Begründung und Umweltbericht bis 22. Juli im Rathaus Weiding ausgelegt. Verwaltungsfachwirt Engl erläuterte auch hier den Gemeinderäten die eingegangenen Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB mitsamt den Berücksichtigungshinweisen. Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB seien auch keine eingegangen. Die Stellungnahmen wurden wieder bei entsprechender Notwendigkeit einstimmig beschlossen.

Aufstellung des Bebauungsplans „Ried Süd-West“ mit Satzungsbeschluss:
Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung, einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, wurde von den Gemeinderäten gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 8. August 2024 somit als Satzung beschlossen. Der Beschluss werde nach erteilter Genehmigung bekannt gemacht.

Feststellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Gleißenberg und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wurde durch den Gemeinderat ermächtigt, das Genehmigungsverfahren gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durchzuführen und nach der Genehmigung werde die 3. Deckblattänderung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wieder öffentlich bekannt gemacht.

Aufhebung des Bebauungsplans „Am Hohen Stein“ mit Satzungsbeschluss:
Auch der Bebauungsplan „Am Hohen Stein“ wurde fachgerecht aufgehoben und die dazugehörige Satzung soll nach der Genehmigung bekannt gemacht werden. Eine Flächennutzungsplanänderung sei hier nicht notwendig.

Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich Ried:
Bürgermeister Wolfgang Daschner teilte im Folgenden den Gemeinderäten mit, dass es im Hinblick auf den geplanten Wohnhausneubau der Familie Reitmeier auf dem Grundstück Fl.-Nr. 966 notwendig sei, die Ortsabrundungssatzung zu ändern. Am 25. Juni habe dazu bereits mit Vertretern der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Cham und mit Ingeborg Riedl vom gleichnamigen Ingenieurbüro sowie Verwaltungsfachwirt Engl und Bürgermeister Daschner eine gemeinsame Ortsbesichtigung stattgefunden. Seitens des Landratsamtes wurde der Gemeinde empfohlen, im Zuge der gewünschten Änderung der Ortsabrundung auch einen Teilbereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1040 in den Geltungsbereich mitaufzunehmen, damit die Ortschaft Ried wieder sauber abgerundet sei. Der betroffene Eigentümer wurde über diese Vorgehensweise informiert und sei auch damit einverstanden. Daschner legte dem Gremium einen entsprechenden Lageplan zur Kenntnisnahme und Genehmigung vor.

Informationen des Bürgermeisters:
Schulverband „Schwarzachtal“: Die Regierung der Oberpfalz beabsichtige unter Auflösung der inaktiven Mittelschulen in Rötz und Tiefenbach und unter Auflösung des Schulverbundes mit Wirkung zum 1. August 2024 die Gebiete der Gemeinden Tiefenbach, Treffelstein und Schönthal sowie der Stadt Rötz dem Sprengel der Schwarzachtal-Mittelschule Waldmünchen zuzuordnen. Die Gemeinde Gleißenberg sei laut Daschner als beteiligte Gemeinde vom Staatlichen Schulamt darüber informiert worden.

Mitgliedschaft im Verein „Bayerisches Feuerwehrerholungsheim e. V.“: Der Verein habe allen Mitgliedsgemeinden mitgeteilt, dass der Beitrag nach 45 Jahren von bisher 92 Cent (1,80 DM) auf nunmehr 1,20 Euro pro aktiven Feuerwehrdienstleistenden erhöht werde.

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis bei Veranstaltungen: Bürgermeister Daschner gab hierzu bekannt, dass bei einigen zurückliegenden Veranstaltungen auf öffentlichem Grund keine vorübergehende Gaststättenerlaubnis beantragt wurde. Er verwies ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines solchen Antrages und auf die mögliche Haftung der jeweiligen Vereinsvorstände bezüglich Landratsamt, Polizei oder auch Rettungsdienst. Dies müsse künftig unbedingt beachtet werden.

Mehrzweckhalle – Erhöhung der Gebühren: Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Weiding-Gleißenberg habe mit Sitzung vom 7. August beschlossen, die Gebühren für Veranstaltungen in der Chambtal-Sporthalle in Weiding sowie in der Mehrzweckhalle in Gleißenberg von bisher 50 auf 100 Euro pro Veranstaltungstag zu erhöhen. Zudem werde bei Festlichkeiten in der Mehrzweckhalle – angelehnt an die Haus- und Benutzungsordnung der Heimat- und Kulturscheune – zusätzlich eine Reinigungspauschale in Höhe von 50 Euro und im Winter eine Heizpauschale in Höhe von 100 Euro fällig und in Rechnung gestellt.

Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle: Durch den Neubau der Heimat- und Kulturscheune verlagern sich laut Bürgermeister Daschner die meisten Veranstaltungen dorthin. Allerdings sei das Platzangebot in der Scheune begrenzt und es könne durchaus sein, dass größere Veranstaltungen weiter in der Mehrzweckhalle stattfinden sollen. Hierbei müsse die Halle wieder für den Sportbetrieb und das Kinderhaus gesperrt werden. Generell sei die Sache nicht nur auch aus brandschutzrechtlichen Gründen problematisch und bis dato wurde wegen fehlender Räumlichkeiten dies geduldet. Ebenso wurde der Bodenbelag vom örtlichen Bauhof verlegt. Es müsse nun eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob und wenn ja, in welcher Form welche Veranstaltungen weiter in der Halle stattfinden dürfen. Auch die Haus- und Benutzerordnung wäre zu überarbeiten und anzupassen. Seitens des Schulverbandes wurden in der letzten Sitzung die Nutzungsgebühren an die der Heimat- und Kulturscheune für das neue Jahr angepasst. Bürgermeister Daschner schlug daher vor, in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen diese Angelegenheit zu behandeln. So solle etwa der Veranstalter selbst für die komplette Ausstattung (Bodenbelag, Garnituren usw.) der Halle und Beantragung sämtlich erforderlicher Genehmigungen zuständig sein.

Rahmenbedingungen des EU-Programms ELER 2023 bis 2027: Bezüglich eines Schreibens vom Amt für Ländliche Entwicklung wies Bürgermeister Daschner die Gemeinderäte auf die neuen Förderbedingungen hin. Jeder solle sich hierzu Gedanken machen, denn die Antragsfrist ende bereits am 31. Oktober.

Freibad: Laut Wolfgang Daschner habe man bereits in nichtöffentlicher Sitzung die Machbarkeitsstudie der möglichen Freibadsanierung diskutiert, die von der Wasserwerkstatt Bamberg vor einiger Zeit erstellt wurde. Nachdem nun die Beantwortung des Förderantrages durch die Regierung der Oberpfalz erfolgte, kam der Gemeinderat einstimmig zu der Entscheidung, dass die in Aussicht gestellten Fördermittel für eine Umwandlung in ein Naturbad nicht ausreichend seien und somit die Maßnahme derzeit nicht realisiert werden könne. Die vorher in Aussicht gestellten Fördersätze von bis zu 90 Prozent im Sonderprogramm für Schwimmbadförderung entsprächen der Zuweisungsrichtline FAZR für Schulen und Kindertageseinrichtungen und eine Kommune bräuchte eine schlechte demographische Entwicklung und müsste Stabilisierungsbeihilfe erhalten, um in die Nähe der Höchstförderung zu kommen. Nachdem beides nicht der Fall sei, ist man im Gemeinderat einstimmig der Meinung, dass auch hier wieder solche Städte und Gemeinden bevorteilt werden, die schon jetzt mit staatlichen Mitteln zugeschüttet werden. Kleine Gemeinden, die wirklich dringend auf solche Fördergelder angewiesen wären, blieben wieder mal auf der Strecke. Eine Entwicklung, die zu denken geben und die die zuständigen Regierungsmitglieder wach rütteln sollte, war sich das ganze Gremium einig. Nichts desto trotz habe man die Sache geprüft und werde jetzt auf Vorschlag eines Gemeinderates eine Art Abenteuerspielplatz andenken. Hierzu will man gleichzeitig prüfen, ob aus dem ELER-Programm Fördergelder locker gemacht werden können. Dieser letzte Bereich im Freizeitzentrum bei den Sportanlagen soll die ganzen anderen gelungenen Maßnahmen noch ergänzen und dazu beitragen, dass die kleine östliche Landkreisgemeinde diesbezüglich „groß“ dasteht. Das Kleinkinderbecken habe einen eigenen Wasserkreislauf und man könne zudem prüfen, ob vielleicht mit naturnaher Gestaltung ein kleiner Badebereich zumindest für die Kinder möglich wäre. Auch diese Überlegung soll in eine neue Betrachtungsgestaltung mit einfließen. Und auch ein Wohnmobilstellplatz ist immer noch im Gespräch. Ideen und Anregungen aus der Bevölkerung zur Platzgestaltung werden zudem gerne entgegengenommen.