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Anstauung öffentlicher Gewässer

Die Gemeinde Gleißenberg gibt bekannt, das eine Anstauung öffentlicher Gewässer von privater Hand nicht erlaubt ist. Noch dazu bei Löschwasserentnahmestellen, wo gemeindliches Stauwerk verwendet wird. Zu beobachten ist dies öfters am Wiegenbach in der Chamer Straße. Es werden laufend alle von der Feuerwehr/Gemeinde bereit gehaltenen Staubretter verwendet und damit der Bach angestaut, damit ist im Brandfall keine Anstauung mehr möglich zur Löschwassergewinnung, da sich der Bachlauf mit Sand und Geröll füllt. Eine mögliche Haftung der Verursacher wird nicht ausgeschlossen. Deshalb bittet die Gemeinde darum, dies unter allen Umständen zu unterlassen. Einzig die Feuerwehr und die Gemeinde sind zum Gebrauch der Bretter befugt.

Unser Bild zeigt die Stelle an der Chamer Straße im Wiegenbach: