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Die Realsteuerhebesätze für 2025 stehen fest

Grundsteuer A und B sinkt auf 180, Gewerbesteuer steigt auf 330 – Ärgerliches mit dem sogenannten Kernwegenetzbau

Zur 44. Gemeinderatssitzung konnte letzten Donnerstag Bürgermeister Wolfgang Daschner die Gemeinderäte, den Geschäftsführer Andreas Engl, Kämmerer Wolfgang Gruber und einige Zuhörer begrüßen.

Einer der markanten Punkte auf dieser Sitzung war die Festlegung der Hebesätze ab dem Jahr 2025 für Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer. Zu Beginn standen nach der Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 31. Oktober ein Bauantrag und ein Antrag auf Vorbescheid auf der Tagesordnung. Sowohl dem Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage „Am Steinrieder“ als auch dem Bauantrag zur Nutzungsänderung von einem Gasthof in eine Gastwirtschaft „Zur Post“ mit Privatwohnung und Appartements in der Hauptstraße wurde einheitlich die Zustimmung erteilt.

Neues Wahllokal:
Bürgermeister Daschner schlug dem Gemeinderat beim nächsten Tagesordnungspunkt vor, das Wahllokal von der Mehrzweckhalle in den Sitzungsraum des Rathauses im Erdgeschoss zu verlegen. Damit seien viele Vorteile verbunden, so der Bürgermeister. Die Vorbereitungsarbeiten in der Mehrzweckhalle hätten viel Zeit in Anspruch genommen, im Rathaus sei alles vorhanden. Bestuhlung und auch Räumlichkeiten im Obergeschoss zum Auszählen der Briefwahl. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu. Bereits zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gelte diese Maßnahme.

Ehemalige Bauschuttdeponie in Ried:
Diese wurde bereits vor geraumer Zeit ordnungsgemäß rekultiviert und aufgelöst. Im vergangenen Jahr habe das Landratsamt Cham sowie das Wasserwirtschaftsamt Regensburg die Unterlagen von der Rekultivierung von der Gemeinde angefordert. Leider lägen hier aber keine entsprechenden Unterlagen vor. Anschließend fand am 9. Februar 2024 ein gemeinsamer Ortstermin bei der alten Bauschuttdeponie in Ried statt, an dem neben Bürgermeister Wolfgang Daschner, Kämmerer Wolfgang Gruber, Geschäftsstellenleiter Andreas Engl und Bauhofleiter Josef Mühlbauer auch Theresa Spießl vom Sachgebiet Umweltschutz am Landratsamt Cham und Doris Brey vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg teilgenommen haben. Zwischenzeitlich habe Bauhofleiter Mühlbauer im vergangenen Herbst auch an einem Seminar für Deponien teilgenommen und sich über die aktuelle Rechtslage informiert. Um die Rekultivierung komplett abzuschließen, müssen nun seitens der Gemeinde Probebohrungen sowie eine Wasserprobe durchgeführt werden. Hierzu wurde von der Firma TAUW GmbH aus Regensburg, die das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt vorgeschlagen habe, ein entsprechendes Angebot eingeholt. Die Leistungen belaufen sich auf 3.110,07 Euro brutto.

Aufhebung des Bebauungsplans „Gleißenberg-Südwest“:
Verwaltungsfachwirt Engl teilte dem Gremium mit, dass das Landratsamt empfohlen habe, den Bebauungsplan „Gleißenberg-Südwest“ aus dem Jahre 1977 aufzuheben. Die Bauleitplanung sei nicht mehr zeitgemäß und besonders bei den letzten Bauanträgen kam es zu größeren Beeinträchtigungen. Zudem werde eine Nachverdichtung der Bebauung angestrebt. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorhaben zu.

Hausordnung für die Heimat- und Kulturscheune:
Bürgermeister Daschner teilte hierzu mit, dass die Hausordnung für die Heimat- und Kulturscheune hinsichtlich des Benutzungsentgelts nochmals überarbeitet werden müsse. Bei einigen Veranstaltungen konnte man feststellen, dass etwa die Heizung nur vor Beginn der Veranstaltung benutzt wurde, oder auch Veranstaltungen stattgefunden hätten, bei denen keine Einnahmen generiert werden und nur kulturellen oder gemeinnützigen Zwecken dienten (z. B. Veranstaltungen von Behörden, Institutionen, Infoveranstaltungen). Bürgermeister Daschner schlug dem Gremium deshalb vor, folgenden Satz beim Benutzungsentgelt aufzunehmen:
„Der Bürgermeister prüft jede einzelne Buchung anhand des vorgelegten Buchungsbeleges und Abnahmeprotokolls und kann in begründeten Ausnahmefällen die festgelegten Benutzungsentgelte entsprechend reduzieren oder erlassen.“
Zudem soll im Buchungsbeleg noch der Stand des Stromzählers ergänzt werden, den der Veranstalter vor und nach der Veranstaltung eintragen müsse, damit künftig die Höhe der Stromgebühren genau berechnet werden können. Auch hier erfolgte einstimme Zustimmung.

Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung):
Ab dem 1. Januar wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten. Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde vom Landtag am 23. November 2021 beschlossen. Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer treten mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 außer Kraft. Für Grundstücke wird in Bayern ein werteunabhängiges Wertemodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell (welches für die Grundsteuer A – sogenanntes Ertragswertmodell – gilt) verhindert, dass die Grundsteuer B allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Diese Reform hat erhebliche Auswirkungen auf die Hebesätze der Kommunen. Statt des Verkehrswerts ist Kern des bayerischen Grundsteuermodells die Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer nach den Flächengrößen (sog. Flächenmodell). Im Zuge der Grundsteuerreform ist es zwingend notwendig, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B in einer besonderen Satzung (Hebesatzsatzung) dementsprechend anzupassen, um explosive Kostensteigerungen für die Bürger der Gemeinde Gleißenberg zu verhindern. Auf Basis der Grundsteuererklärungen von den Eigentümern werden die neuen Berechnungsgrundlagen seit dem 1. Juli 2022 von den Finanzämtern ermittelt und den Gemeinden mittels elektronischem Datenabruf zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage bestimmen die Gemeinden die jeweiligen Grundsteuerhebesätze.

Jede bayerische Gemeinde muss ihre Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 neu festlegen. Allerdings zeichnet sich aktuell ab, dass 2024 nicht hundert Prozent der neuen Messbeträge durch das Finanzamt den Gemeinden aufgrund fehlender Rückmeldungen bereitgestellt werden können. Daher musste anhand der bisherigen Rückmeldungen eine Hochrechnung auf die daraus zu erzielenden Einnahmen erfolgen. Bei Grundsteuer A war ein Rücklauf von 77,91 Prozent und bei Grundsteuer B von 82,06 Prozent, die als Grundlage herangezogen werden konnten. Diese Sätze wurden auf 100 Prozent hochgerechnet und so hatte man einen Wert, der zu den bisherigen Steuereinnahmen ins Verhältnis gesetzt werden konnte. Anhand verschiedener Beispiele für die Festlegung von Hebesätzen konnte sich der Gemeinderat ein Bild davon machen, wie viele Einnahmen mit verschiedenen Hebesätzen generiert werden könnten. Auf jeden Fall musste der bisherige Hebesatz von 310 gesenkt werden und auch ein Inflationsausgleich der letzten Jahre sowie ein Ausgleich für noch zu erwartende Berichtigungen von Bescheiden und ein Unterschiedsausgleich für unter dem Landesdurchschnitt liegenden Hebesatz der letzten Jahre erfolgen.

Der Gemeinderat war sich einig, dass man die Bürger nicht überproportional, sondern nur begründet und fundiert ermittelt, belasten dürfe und einigte sich letztlich auf einen Hebesatz von 180 für Grundsteuer A und B. Hier liege man unter einem Hebesatz von 200, was nicht viele Kommunen im Landkreis hätten, so der Vorschlag des Kämmerers. Damit war auch der Gemeinderat einverstanden und legte den neuen Hebesatz dementsprechend in der Satzung so fest. Maßgebend, wie viel ein Bürger zu bezahlen habe, sei seine abgegebene Erklärung, die nicht Sache der Gemeinde sei. Zuständig für Rückfragen seien hier die jeweiligen Finanzämter, fügte die Verwaltung mit an. Nach 15 Jahren erfolgt auch eine erstmalige Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 310 auf 330 v.H. Die Satzung trete zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Kernwegenetzbau – Amt für Ländliche Entwicklung:
Im November fand im Waldmünchener Rathaus eine Aufklärungsversammlung für die beteiligten Gemeinden und Eigentümer statt. Vertreter des Amtes für Ländliche Entwicklung erläuterten die weitere Vorgehens- und Verfahrensweise. Neben der Gründung einer Teilnehmergemeinschaft sei eine aufwendige Prozedur der Abwicklung erforderlich. Mit einer Bauausführung sei frühestens 2027 zu rechnen, so das ALE. Es würden wohl Gesamtkosten von circa 270.000 Euro für den Ausbau der Ortsstraße „Am Steinrieder“ geschätzt, jedoch entsprechend bezuschusst. Die Gemeinde beantragte beim ALE jetzt unverbindlich den daraus entstehenden Eigenanteil der Gemeinde zu berechnen sowie die Prüfung, ob ein Ausstieg möglich sei. Dann werde abgewogen, ob man die Sache weiterverfolge oder auch eine Sanierung auf eigene Kosten anstrebe und den Eigenanteil lieber so investiere, weil man in diesem Bereich eine schlechte Straße habe, die eigentlich keinen Aufschub mehr erlaube. Auch der Gemeinderat sah dies so und nach Vorliegen aller Fakten wolle man sich weiter damit befassen. Der Bürgermeister war verärgert, weil die Sache bereits seit Jahren geplant und vorbereitet würde und für so wichtige Maßnahmen plötzlich die Mittel gekürzt oder nicht zur Verfügung gestellt würden. „Vor ein paar Jahren wurde einem diesbezüglich das Geld noch nachgeschmissen, jetzt setze man wohl andere Prioritäten als den ländlichen Raum zu stärken“, so der Rathauschef.

Regionalbudget 2025:
Hier stelle die Gemeinde einen Zuschussantrag für einen Grablichtautomaten am Friedhof laut Angebot einer Firma aus Norddeutschland. Anschaffungskosten 4.447,98 Euro und Kosten für Befüllung 969,91 Euro. Nach hoffentlich positiver Beschlussfassung in der Sitzung des Entscheidungsgremiums im Frühjahr 2025 erfolge eine Entscheidung über die Anschaffung, sagte Daschner. Technik und Funktion wurden dem Gemeinderat bereits grob erläutert. Hier handle es sich um ein Produkt, das völlig ökologisch aus Pflanzenöl hergestellte Kerzen beinhalte, die in ebenfalls zu erwerbenden Gläsern gekauft werden könnten. Hergestellt von einer Behindertenwerkstatt. Neben Einsparung von Plastikgrablichtern hätte dies demnach auch noch einen weiteren positiven Effekt, so der Bürgermeister.

Letztlich informierte Wolfgang Daschner den Gemeinderat noch über verschiedene Ansätze, dem Schützenverein eine Schießsportmöglichkeit zu schaffen, die aufgrund der vielfältigen Erfolge dringend notwendig sei. Auch hier habe man zusammen mit den Verantwortlichen des Vereins eine Planung auf den Weg gebracht, die zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vorgelegt werde.

In der Heimat- und Kulturscheune sollen demnächst von der Frau des Bürgermeisters, Monika Daschner, zusammen mit dem Bauhof kostengünstig neue Vorhänge im Innenbereich angebracht werden. Damit erhoffe man sich neben der optischen Aufwertung auch eine weitere Verbesserung in Sachen Schallschutz, meinte der Bürgermeister.

Anschließend lud Daschner den Gemeinderat und den Verwaltungschef nach der voraussichtlich letzten Sitzung dieses Jahres auf eigene Kosten noch zu Pfälzer mit Kraut ins Gasthaus „Zum Grisl“ zur Paula ein, was dankend angenommen wurde. Die Weihnachtsfeier der Gemeinde soll am Freitag, 13. Dezember, in der Pizzeria Arizona stattfinden.